Erhöhung der Bruttomiete

Eine Erhöhung der Bruttomiete bzw. Inklusivmiete ist auch mit dem Mietspiegel zulässig. Sind im Mietvertrag keine Vorauszahlungen auf die Betriebskosten und die jährliche Abrechnung vereinbart, handelt es sich um eine Bruttomiete. Da im Mietspiegel Nettokaltmieten...