Verliert der Mieter den Schlüssel, der ihm vom Vermieter ausgehändigt wurde, schuldet er bei Auszug aus seiner Wohnung Schadensersatz für das auszutauschende Schloss (§§ 280 I, 535 I, 546 I, 241 II BGB). Dies ebenso, wenn lediglich einer von mehreren Schlüsseln...