Mieterhöhung – Mietspiegel

So prüfen Sie die Mieterhöhung nach Mietspiegel selbst!

§ 558 BGB gibt dem Vermieter die Möglichkeit, die Miete regelmäßig auf die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete anzuheben. Hierfür kann er Bezug auf den Mietspiegel nehmen. Der Mietspiegel der Landeshauptstadt Potsdam ist unterteilt in verschiedene Mietspiegelfelder – abhängig von Baualter des Hauses und Größe der Wohnung. Für die unterschiedlichen Wohnungen innerhalb eines Mietspiegelfeldes sind jeweils Spannenangaben gemacht worden, also die höchste und die niedrigste erfasste Miete in dieser Kategorie angegeben worden. Die angegebenen Mieten beruhen auf Datenerfassungen, die regelmäßig aktualisiert werden.

Prüfen Sie zunächst, ob die formellen Voraussetzungen für eine Mieterhöhung erfüllt sind.

Wann wurde zuletzt die Miete erhöht? Zwischen der letzte Erhöhung bzw. dem Vertragsschluss und der geforderten Erhöhung müssen 15 Monate liegen (die Miete muss 15 Monate unverändert sein, § 558 Absatz 1 BGB). Ausgenommen hiervon sind Anpassung der Vorauszahlungen und Mieterhöhungen nach Modernisierung.

Sind die Vertragsparteien richtig bezeichnet? Sind auch alle Mieter im Mieterhöhungsverlangen benannt?

Hat der Vermieter Bezug genommen auf den Mietspiegel der Landeshauptstadt Potsdam?

Liegen bereits formellen Fehler vor, muss der Mieter die Mieterhöhung nicht zahlen. Das Mieterhöhungsverlangen ist insgesamt unwirksam.

Prüfen Sie dann die weiteren Angaben! Sind das Baualter des Hauses, die Größe der Wohnung und der richtige Sanierungsstand (unsaniert, teilsaniert, vollsaniert) korrekt angegeben?

Nun muss die Spanneneinordnung vorgenommen werden. Im Mietspiegelfeld sind Spannenwerte angegeben, also die niedrigste und die höchste Miete von Wohnungen dieses Mietspiegelfeldes. Die fettgedruckte Zahl ist der Mittelwert.

Mit der Spanneneinordnung ermitteln Sie, ob die ortsübliche Vergleichsmiete ober- oder unterhalb des Spannenwertes liegt. Ermitteln Sie die Summe der wohnwerterhöhenden und wohnwertmindernden Merkmale Ihrer Wohnung.

Bei der Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete werden vom Mieter vorgenommene Verbesserungen der Wohnung nicht mieterhöhend berücksichtigt.

Berechnen Sie nun die ortsübliche Vergleichsmiete für Ihre Wohnung. Eine Anleitung zur Berechnung finden Sie im Mietspiegel der Landeshauptstadt Potsdam.

Ist das Mieterhöhungsverlangen nicht korrekt? Zahlen Sie die Mieterhöhung nur in der Höhe, die Sie ermittelt haben.

Anmerkung:

Diese Anleitung ist auf den Mietspiegel der Stadt Potsdam zugeschnitten. Die Mietspiegel anderer Städte sind teilweise anders aufgebaut, so dass die Prüfung abweichen kann.

Diese Anleitung ersetzt keine professionelle Beratung. Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.