
Mietrecht in Potsdam
Informationen von Rechtsanwältin Mona Schultz
Mona Schutz ist Rechtsanwältin bei der Kanzlei wipper + schultz Rechtsanwältinnen, Fachanwältinnen und Mediationen in Potsdam und Expertin für Mietrecht.
- Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (seit 2022)
- Rechtsanwältin (seit 2008)
- Geschäftsführerin Mieterverein Potsdam und Umgebung e.V. (2011 – 2013)
- Rechtsberaterin im Mieterverein Potsdam und Umgebung e.V. (2008 – 2013)
- Lehrbeauftragte der Universität Potsdam (2007 – 2008)
- Klausurenkorrektorin bei einem juristischen Repetitorium (2005 – 2008)
- juristische Mitarbeiterin in verschiedenen Potsdamer Anwaltskanzleien (2003 – 2007)
Mieterhöhung
In Potsdam liegt ein qualifizierter Mietspiegel vor, mit dem sich die ortsübliche Vergleichsmiete bestimmen lässt. Hier finden Sie Hinweise, wie Sie eine erste Prüfung der Mieterhöhung nach Mietspiegel selbst vornehmen können.
Zwischen zwei Mieterhöhungen müssen mindestens 15 Monate liegen. Die Miete darf innerhalb von 3 Jahren maximal um 20 % steigen – in einigen Städten sogar nur um 15 % (hierzu gehört Potsdam bisher leider nicht).
Betriebskosten
Die Betriebskosten, auch Nebenkosten genannt, können vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden. Zu den Betriebskosten gehören auch die Heizkosten. Welche Betriebskosten vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden dürfen, richtet sich nach dem Mietvertrag. Die Betriebskostenabrechnung oder Nebenkostenabrechnung muss der Vermieter von Wohnraum jährlich erstellen. Gesetzliche Regelungen zur Betriebskostenabrechnung finden sich in § 556 BGB und in der Betriebskostenverordnung. Für die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung gilt die Heizkostenverordnung.
Mietkaution
Eine Kaution, oder auch Mietsicherheit genannt, kann im Mietvertrag zwischen den Mietern und Vermietern vereinbart werden. Sie dient zur Sicherung möglicher Ansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter, nach dessen Auszug aus der Wohnung.
Als Kaution wird meist eine Barkaution vereinbart. Der Mieter übergibt dabei dem Vermieter eine bestimmte Geldsumme in bar oder überweist den Betrag auf das Konto des Vermieters. Der Mieter kann aber auch ein Kautionskonto einrichten, auf dem die Kautionssumme eingezahlt wird.
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