Betriebskostenabrechnung

Die Betriebskosten, auch Nebenkosten genannt, können vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden. Zu den Betriebskosten gehören auch die Heizkosten. Welche Betriebskosten vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden dürfen, richtet sich nach dem Mietvertrag. Die Betriebskostenabrechnung oder Nebenkostenabrechnung muss der Vermieter von Wohnraum jährlich erstellen. Gesetzliche Regelungen zur Betriebskostenabrechnung finden sich in § 556 BGB und in der Betriebskostenverordnung. Für die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung gilt die Heizkostenverordnung.

Lesen Sie hier, wie Sie eine erste Prüfung der Betriebskostenabrechnung selbst vornehmen können.

Eine Erhöhung der Vorauszahlungen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Informationen zur Erhöhung der Bruttomiete oder Inklusivmiete finden Sie hier.