14. Jan 2014 | Allgemein, Schönheitsreparaturen
Dübellöcher gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Der Mieter muss die Dübellöcher nicht beseitigen und auch keinen Schadensersatz hierfür leisten. Sogar in Fliesen müssen Dübellöcher hingenommen werden, wenn der Vermieter Einrichtungsgegenstände in Küche...
14. Jan 2014 | Allgemein, Schönheitsreparaturen
Der Mieter ist zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine Wohnung in neutralen Farben frisch gestrichen übernimmt und die Wohnung mit kräftigen Farben gestrichen zurückgibt. In dem entschiedenen Fall musste der Vermieter die Wände zunächst mit Haftgrund bearbeiten...